Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Texte: Muss unter jeder Produktbeschreibung „Mit KI erstellt“ stehen?
Bei einer gewöhnlichen Produktbeschreibung ist das normalerweise nicht notwendig. Wenn Sie mit KI die Eigenschaften einer Gartenbank verständlicher formulieren, entsteht dadurch allein noch keine Kennzeichnungspflicht. Dasselbe gilt für übliche Werbetexte ohne Aussagen zu Themen von öffentlichem Interesse. RTR: Wann KI Texte gekennzeichnet werden müssen.
Anders kann es bei einem Ratgeber aussehen, etwa zu Gesundheit, Umweltschutz oder Verbrauchersicherheit. Solche Themen können von öffentlichem Interesse sein. Dann kommt es darauf an, wie Sie den Beitrag vor der Veröffentlichung bearbeiten.
Wenn ein Mensch den Inhalt ernsthaft geprüft hat oder eine redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat, kann die Kennzeichnung entfallen. Zusätzlich muss eine Person oder Ihr Unternehmen die redaktionelle Verantwortung übernehmen. Nur die Rechtschreibung zu korrigieren oder auf „Freigeben“ zu klicken, reicht nicht. Die Europäische Kommission zur Prüfung von Texten.
Für Ihren Arbeitsalltag heißt das: Lassen Sie den Beitrag von jemandem prüfen, der sich mit dem Thema auskennt. Stimmen die Aussagen? Passen die Quellen? Fehlt eine wichtige Einschränkung? Halten Sie anschließend kurz fest, wer den Text geprüft und freigegeben hat. So haben Sie einen nachvollziehbaren Ablauf für neue Beiträge.
Inhalt
Bilder, Videos und Stimmen: Könnten Ihre Kunden das für echt halten?
Nehmen wir die Website eines Installateurs. Für einen Beitrag über Badsanierungen lässt er mit KI ein modernes Badezimmer erstellen. Das Bild sieht aus wie eine fertige Arbeit, die gerade fotografiert wurde. Besucher könnten deshalb glauben, dieses Badezimmer gibt es wirklich und der Betrieb hat es selbst umgesetzt.
Wenn ein künstlich erzeugtes Bild diesen Eindruck vermitteln kann, braucht es eine Kennzeichnung. Im Gesetz wird dafür der Begriff „Deepfake“ verwendet. Darunter fallen auch realistische Bilder erfundener Personen, Räume oder Situationen. Es geht also nicht nur um gefälschte Aufnahmen von Prominenten. Entscheidend ist, ob Menschen das Gezeigte für echt halten könnten. Die Europäische Kommission erklärt den Begriff Deepfake.
Eine klar gezeichnete Figur oder ein abstraktes Symbol wirkt dagegen normalerweise nicht wie eine echte Aufnahme. Solche Inhalte müssen Sie in der Regel nicht als Deepfake kennzeichnen. Auch wenn Sie bei einem vorhandenen Foto nur die Farben korrigieren oder Bildrauschen entfernen, entsteht dadurch üblicherweise noch keine Kennzeichnungspflicht. Die RTR ist eine österreichische Einrichtung für Rundfunk und Telekommunikation. Ihre KI Servicestelle informiert über die Regeln und zeigt weitere Beispiele und Unterschiede bei Bildern.
Und wie sieht es bei Produktbildern aus?
Gerade im Webshop lohnt sich ein genauer Blick. Wird ein Produkt nur etwas heller dargestellt oder zeigt das Bild plötzlich eine Ausstattung, die im ursprünglichen Foto gar nicht vorhanden war?
Ein anschauliches Beispiel nennt die EU selbst: Eine leere Wohnung wird auf einem echten Foto mit KI eingerichtet. Für ein solches Bild ist eine Kennzeichnung als mit KI verändert vorgesehen. Textbeispiel in der EU Tabelle zu teilweise veränderten Inhalten.
Unser Tipp für Ihren Shop: Sehen Sie sich das fertige Bild aus Kundensicht an. Was gehört zum angebotenen Produkt? Was wurde für die Darstellung ergänzt? Ein Hinweis wie „Einrichtung mit KI ergänzt“ hilft dabei, das Bild einzuordnen. Prüfen Sie auch, ob Größen, Ausstattung und gezeigte Anwendung zum tatsächlichen Angebot passen.
Das gilt auch für Videos und künstliche Stimmen
Ein realistisches Video einer Produktanwendung, die nie gefilmt wurde, kann ebenfalls einen Hinweis brauchen. Dasselbe gilt für eine künstliche Sprecherstimme, wenn sie wie eine authentische menschliche Aufnahme wirkt. Dass jemand das fertige Video angesehen und freigegeben hat, ersetzt die erforderliche Kennzeichnung nicht. Die Ausnahme für eine inhaltliche Prüfung betrifft Texte. RTR: Kennzeichnung von Video und Audio.
Wo gehört der Hinweis auf der Website hin?
Am besten dorthin, wo Ihre Besucher den Inhalt sehen oder hören. Eine erforderliche Kennzeichnung muss spätestens beim ersten Kontakt erkennbar sein. Versteckte technische Angaben in einer Bilddatei reichen dafür nicht. Artikel 50 zu verständlichen und zugänglichen Hinweisen.
So lässt sich das auf einer Website praktisch umsetzen:
- Bei einem künstlich erzeugten Bild: Ein gut lesbarer Hinweis wie „Mit KI erzeugt“ direkt im Bild oder als gleichwertige sichtbare Einblendung.
- Bei einem veränderten Foto: Eine passende Erklärung zur Bearbeitung, etwa „Einrichtung mit KI ergänzt“.
- Bei einem Video: Ein Hinweis, den Besucher gleich beim ersten Kontakt wahrnehmen können.
- Bei reinem Audio: Eine kurze Ansage zu Beginn, die auf die künstlich erzeugte Stimme hinweist.
- Bei einem kennzeichnungspflichtigen Text: Ein sichtbarer Hinweis am Anfang des Beitrags.
Öffnen Sie die Seite danach auch am Smartphone. Bleibt die Kennzeichnung lesbar? Wird sie von einer Schaltfläche verdeckt? Ist sie noch da, wenn jemand das Bild in der Galerie vergrößert? Diese kleinen Kontrollen helfen Ihnen, Probleme in der Darstellung zu finden.
Sie können dafür auch die kostenlosen Symbole der EU verwenden. Diese sind freiwillig und sollten gut sichtbar sowie für Menschen mit Behinderungen zugänglich eingebunden werden. EU Symbole und Tipps zur Platzierung. Weitere Umsetzungshilfen bietet der freiwillige EU Verhaltenskodex zur Kennzeichnung.
Denken Sie auch an Ihren KI Chatbot
Bei einem KI Chatbot sollten Ihre Besucher gleich zu Beginn wissen, dass sie mit einer KI sprechen. „Sie sprechen mit einem KI Assistenten“ ist ein verständlicher Einstieg. Der Anbieter muss den Chatbot entsprechend gestalten. Wenn Sie eine fertige Lösung einbinden, achten Sie darauf, dass der Hinweis sichtbar bleibt. Ein Satz in den AGB genügt nicht. RTR: Transparenz bei Chatbots.
Was ist mit den technischen Markierungen im Hintergrund?
Vielleicht haben Sie gelesen, dass KI-Inhalte „maschinenlesbar“ gekennzeichnet werden müssen. Damit sind technische Informationen gemeint, die Programme erkennen können. Dafür ist grundsätzlich der Anbieter des KI Werkzeugs zuständig. Für Sie als Unternehmen, das dieses Werkzeug verwendet, geht es vor allem um die erforderlichen Hinweise an Ihre Besucher. Im Gesetz heißt diese Rolle „Betreiber“. Artikel 50 unterscheidet die Aufgaben von Anbietern und Anwendern.
Für Anbieter bestimmter bereits vor dem 2. August 2026 vermarkteter Systeme läuft dafür noch eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Ihre eigene Pflicht, Deepfakes erkennbar zu kennzeichnen, wird dadurch nicht aufgeschoben. Die Übergangsfrist im aktuellen Verordnungstext.
look!
Müssen Sie jetzt alle alten Inhalte durchgehen?
Nicht allein wegen dieser neuen Kennzeichnungspflicht. Laut RTR müssen Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erstellt und bereits veröffentlicht oder anderweitig verfügbar gemacht wurden, grundsätzlich nicht nachträglich gekennzeichnet werden.
Ein Bild, das seit Juli auf Ihrer Website steht, ist also anders zu behandeln als eines, das Sie im Juli erstellt, aber erst im September veröffentlicht haben. Nur weil die Datei schon älter ist, fällt sie noch nicht unter die Regelung für Altinhalte. RTR: Was für ältere Inhalte gilt.
Was gilt für Bilder von einer Bildagentur?
Wer bereits veröffentlichte Bilder Dritter unverändert übernimmt und das erzeugende KI System nicht selbst kontrolliert, hat laut RTR in dieser Konstellation keine eigene Deepfake Kennzeichnungspflicht. Vorhandene Hinweise sollen erhalten bleiben. Bearbeiten Sie das Bild anschließend selbst mit KI, müssen Sie neu prüfen, ob ein Hinweis erforderlich ist. RTR: Hinweise zu Stockbildern.
Starten Sie bei den Inhalten, die Sie seit August neu veröffentlichen. Gehen Sie Ihre wichtigsten Seiten durch und klären Sie im Team:
- Wo haben wir KI eingesetzt? Denken Sie an Texte, Bilder, Videos und Sprecherstimmen.
- Was könnten Kunden für echt halten? Schauen Sie besonders auf realistische Bilder und Videos.
- Wer prüft unsere Texte? Legen Sie fest, wer Aussagen und Quellen kontrolliert und die Verantwortung übernimmt.
- Wo fehlen Hinweise? Ergänzen Sie die nötigen Kennzeichnungen direkt bei den betreffenden Inhalten.
- Funktioniert das auch mobil? Prüfen Sie die Hinweise am Smartphone und in vergrößerten Ansichten.
Unser Rat: Halten Sie Herkunft, Erstellungsdatum und erste Veröffentlichung bei neuen Inhalten gleich mit fest. Das erspart Ihnen später die Suche, wenn Sie nachvollziehen möchten, wie ein Bild oder Beitrag entstanden ist.
Auch für berufliche Beiträge auf Social Media können Kennzeichnungspflichten gelten. Dort sollten Sie zusätzlich die aktuellen Vorgaben der jeweiligen Plattform prüfen. Einen Überblick zum rechtlichen Rahmen finden Sie bei der WKO zum AI Act.
So gehen Sie die Kennzeichnung auf Ihrer Website an
KI Kennzeichnung auf Ihrer Website mit aronda umsetzen
Sie möchten erforderliche Hinweise verständlich in Ihre Website oder Ihren Webshop integrieren? aronda unterstützt Sie bei der technischen Umsetzung und einer Gestaltung, die Ihre Besucher leicht erfassen können.
Wir haben außerdem beschlossen, unser eigenes Plugin um eine Funktion zur KI Kennzeichnung zu erweitern. Damit möchten wir die Einbindung entsprechender Hinweise künftig erleichtern. Sprechen Sie mit uns über Ihren Bedarf und den aktuellen Stand der geplanten Erweiterung.
Die Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten auf Webseiten, Webshops oder generell digitaler Inhalte, ist für uns Alle ein wichtiger Grundstein, um mit der Flut von KI-Inhalten fertig zu werden und nicht überollt zu werden.
on!