Widerrufsbutton im Webshop: Alles, was Shop-Betreiber wissen müssen
Was ist der neue Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton im Webshop ist eine neue Online-Funktion für Verbraucher.
Kunden sollen damit ihren Rücktritt von einem online abgeschlossenen Vertrag direkt über den Webshop erklären können. Eine eigene E-Mail oder das manuelle Ausfüllen eines PDF-Formulars soll dafür nicht mehr notwendig sein. Rechtliche Grundlage ist das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026. Der Widerrufsbutton wird im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, kurz FAGG, geregelt.
Wichtig: Der neue digitale Widerrufsweg ersetzt die bisherigen Informationspflichten nicht. Das bestehende Muster-Widerrufsformular und die Widerrufsbelehrung bleiben weiterhin relevant.
Ab wann gilt die neue Regelung in Österreich?
Ursprünglich war der 19. Juni 2026 als Starttermin vorgesehen. Da sich die gesetzliche Umsetzung in Österreich verzögert hat, wurde das Inkrafttreten auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Für rein auf Österreich ausgerichtete Webshops bleibt somit noch etwas Zeit für die technische Umsetzung.
Inhalt
Welche Webshops sind betroffen?
Die neue Regelung betrifft grundsätzlich Fernabsatzverträge mit Verbrauchern, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden.
Dazu gehören insbesondere:
- klassische B2C-Onlineshops
- Buchungs- und Bestellplattformen
- Apps mit direkter Vertragsabschlussmöglichkeit
- andere digitale Plattformen für Vertragsabschlüsse
Reine B2B-Shops sind grundsätzlich nicht betroffen. Auch Verträge, die ausschließlich über individuelle Kommunikation wie Telefon oder E-Mail abgeschlossen werden, fallen nicht automatisch unter diese Regelung. Entscheidend ist immer, ob Verbraucher einen Vertrag direkt über eine Online-Oberfläche abschließen können und ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
Wie muss der Widerrufsbutton im Webshop aussehen?
Ein kleiner, irgendwo versteckter Link reicht leider nicht aus und spricht auch gegen die eigentliche Idee dahinter. Die Widerrufsfunktion muss für Kunden leicht auffindbar und klar verständlich sein. Empfohlen wird die eindeutige Beschriftung: „Vertrag widerrufen“.
Andere Formulierungen sind zwar grundsätzlich möglich. Um unnötige rechtliche Diskussionen zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch, möglichst nahe an der gesetzlichen Formulierung zu bleiben.
Der Zugang zur Widerrufsfunktion muss außerdem:
- gut sichtbar sein
- leicht gefunden werden können
- während der gesamten Rücktrittsfrist verfügbar sein
- klar als Widerrufsmöglichkeit erkennbar sein
Ein verpflichtender Login darf den Zugang nicht unnötig erschweren. In der Praxis kann die Funktion beispielsweise über einen gut sichtbaren Link im Footer oder einen eigenen Bereich zum Thema Widerruf erreichbar sein.
Ein Button alleine reicht nicht
Die wichtigste technische Besonderheit: Der Widerrufsbutton ist eigentlich ein mehrstufiger Prozess. Nach dem Klick auf „Vertrag widerrufen“ muss ein Online-Formular geöffnet werden. Dort müssen Kunden zumindest folgende Informationen angeben oder bestätigen können:
- Name des Kunden: Damit der Widerruf eindeutig einer Person zugeordnet werden kann.
- Angaben zur Bestellung oder zum Vertrag: Das kann beispielsweise eine Bestellnummer, Auftragsnummer oder Rechnungsnummer sein. Auch ein teilweiser Widerruf sollte möglich sein, wenn nur einzelne Produkte einer Bestellung betroffen sind.
- Kontaktmöglichkeit für die Bestätigung: Der Kunde muss angeben können, über welches elektronische Kommunikationsmittel er die Eingangsbestätigung erhalten möchte. In den meisten Webshops wird das die E-Mail-Adresse sein.
Danach braucht es eine zweite Bestätigung
Das Absenden des Widerrufs muss nochmals aktiv bestätigt werden. Dafür ist eine weitere eindeutig beschriftete Schaltfläche notwendig. Die empfohlene Formulierung lautet: „Widerruf bestätigen“.
Erst mit diesem Schritt wird die Widerrufserklärung tatsächlich übermittelt.
Der Ablauf sieht damit vereinfacht so aus: Vertrag widerrufen → Formular ausfüllen → Widerruf bestätigen → Bestätigung erhalten
Die Eingangsbestätigung muss automatisch erfolgen
Nach dem Absenden des Widerrufs muss der Kunde unverzüglich eine Bestätigung erhalten. Diese muss auf einem sogenannten dauerhaften Datenträger übermittelt werden. In der Praxis wird das meist eine E-Mail sein.
Die Bestätigung sollte unter anderem enthalten:
- den Inhalt der Widerrufserklärung
- Datum des Eingangs
- Uhrzeit des Eingangs
Der gesamte Prozess sollte daher technisch sauber dokumentiert und nachvollziehbar umgesetzt werden.
look!
Was muss ich noch beachten?
Ändert sich die 14-tägige Widerrufsfrist?
Nein. An der grundsätzlich vorgesehenen gesetzlichen Rücktrittsfrist von 14 Tagen ändert der neue Widerrufsbutton nichts. Neu ist lediglich eine zusätzliche Möglichkeit, dieses Recht online auszuüben.
Entscheidend für die Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Widerrufserklärung über die Online-Funktion abgesendet wird.
Muss auch die Widerrufsbelehrung angepasst werden?
Ja. Webshop-Betreiber sollten nicht nur die neue technische Funktion integrieren. Auch die vorhandene Widerrufsbelehrung muss überprüft und um einen Hinweis auf die neue Online-Widerrufsfunktion ergänzt werden. Das bisherige Muster-Widerrufsformular verschwindet dadurch nicht automatisch. Der Widerrufsbutton kommt als zusätzlicher Widerrufsweg hinzu.
Damit betrifft die Änderung sowohl die Technik als auch die Rechtstexte eines Webshops.
Was passiert, wenn der Widerrufsbutton im Webshop fehlt?
Eine fehlende oder fehlerhaft umgesetzte Widerrufsfunktion kann rechtliche Folgen haben. Neben möglichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen kann eine fehlerhafte Information über das Rücktrittsrecht dazu führen, dass sich die Widerrufsfrist verlängert.
Der Button sollte daher nicht einfach als zusätzliches Kontaktformular betrachtet werden. Die gesamte Funktion muss technisch und rechtlich korrekt umgesetzt sein.
Der neue Widerrufsbutton im Webshop klingt zunächst nach einer kleinen Änderung. Technisch steckt jedoch ein kompletter Prozess dahinter.
Besonders bei WooCommerce-Shops müssen Formulare, Bestelldaten, E-Mail-Bestätigungen und bestehende Rechtstexte sinnvoll zusammenspielen.
Unser Tipp: Prüfen Sie Ihren Webshop rechtzeitig.
Wir unterstützen Sie gerne bei der technischen Umsetzung des neuen Widerrufsbuttons und prüfen gemeinsam, welche Anpassungen in Ihrem bestehenden WooCommerce-Shop notwendig sind.
Ihr Webshop ist noch nicht vorbereitet?
Dann melden Sie sich bei uns. Wir sehen uns Ihre bestehende Lösung an und setzen die notwendigen technischen Anpassungen rechtzeitig um.
Weitere Informationen finden Sie auf der WKO-Webseite.
Nicht bis zum letzten Moment warten
Achtung bei Verkäufen nach Deutschland!
Anders sieht es aus, wenn sich ein österreichischer Webshop auch an Verbraucher in anderen EU-Ländern richtet.
Wer beispielsweise Lieferungen nach Deutschland anbietet und seinen Shop damit auf den deutschen Markt ausrichtet, kann bereits seit 19. Juni 2026 von den dort geltenden Vorgaben betroffen sein. Gerade österreichische Shops mit internationalem Versand sollten daher nicht bis Oktober warten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Prüfung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir die Beratung durch eine entsprechend qualifizierte Rechtsstelle.
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