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8042 Graz, AUSTRIA

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

aronda digital gmbh

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages durchführt. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistungsumfang

2.1. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl der vertragsgegenständlichen Leistung erbringenden Mitarbeiters obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Softwareprogramme entsprechend dem Leistungsumfang der jeweils nachstehenden vertraglich vereinbarten Supportklasse zu erfüllen:

Supportklasse A

Informationsservice: Der Auftraggeber wird über neue Programmstände, verfügbare Updates, Programmentwicklungen etc. informiert.

Hotline-Service: Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Hotline-Zeiten des Auftragnehmers bei fallweise auftretenden Problemen für Beratungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der vertragsgegenständlichen Softwareprogramme zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Beratung für gleichartige Probleme eine weitere vertragsgegenständliche Beratung von zusätzlichen, außerhalb dieses Vertrages liegenden, kostenpflichtigen Schulungsmaßnahmen abhängig zu machen.

Archivierung und Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Softwareprogramme: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Archivierung der von ihm entwickelten und vertragsgegenständlichen Softwareprogramme in vom Computer lesbarer Form sowie der Dokumentation in einem zur Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Vertrag notwendigen Umfang und stellt diese falls notwendig, entsprechend den Bestimmungen des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages, dem Auftraggeber zur Verfügung.

Supportklasse B

Update Service: Der Auftragnehmer stellt zum von ihm festgelegten Termin dem Auftraggeber die vom Hersteller bereitgestellten Programm-Updates zur Verfügung. In diesen sind Korrekturen von Fehlern, Behebung eventueller Programmprobleme, die weder beim Probelauf noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gewährleistung auftreten, Verbesserungen des Leistungsumfanges, Änderungen der Softwareprogramme aufgrund gesetzlicher Änderungen enthalten.

Gesetzliche Änderungen, die zu einer neuen Programmlogik führen, d.h. Änderungen bereits vorhandener Funktionen, die zu neuen Programmen und Programmmodulen führen, sowie eventuell notwendige Erweiterungen der Hardware, fallen nicht unter Leistungen dieses Vertrages. Diese Programme werden neben den notwendigen Datenträgern und Dokumentationen dem Auftraggeber gesondert angeboten.


Supportklasse C

Installation von Programm-Updates: Der Auftragnehmer übernimmt das Einspielen bzw. Aufsetzen der neuen Programm-Updates auf das vertragsgegenständliche Computersystem.

Problembehandlung vor Ort: Falls die Problembehandlung des vertraglich festgelegten Leistungsumfanges nicht durch Hotline-Service, Remote-Support etc. gelöst werden kann, wird der Auftragnehmer diese am Standort des Computersystems vornehmen.

Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenständliche Softwareprogramm ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist.

Mängelrügen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu richten. Zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online-Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen und den Auftragnehmer zu unterstützen. Erkannte Fehler, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, sind von diesem in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen:

Von dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer dann befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende Mängel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden.

Eine Lösung des Fehlers erfolgt durch ein Software-Update oder durch angemessene Ausweichlösungen.

3. Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen

3.1. Falls nicht explizit in diesem Vertrag anders geregelt, sind folgende Leistungen durch diesen Vertrag nicht gedeckt:

(a) Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers.

(b) Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.

(c) Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen.

(d) Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern.

(e) Die Überprüfung der aktuellen Cookie-Richtlinien und DSGVO-konformen Anforderungen nach Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber werden nicht gewährleistet und liegen folglich in der Verantwortung des Auftraggebers. Sämtliche neu hinzugefügten Inhalte, die Daten verarbeiten, speichern und eine Anpassung im Cookie-Banner oder in der Datenschutzerklärung erfordern, müssen vom Auftraggeber rechtzeitig bei der Agentur angefragt werden.

(f) Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag befreit, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden.

(g) Die Beseitigung von verursachten Fehlern, die durch den Auftraggeber oder Dritten verschuldet werden.

(h) Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.

(i) Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.

(j) Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.

(k) Die Durchführung und die damit verbundene Instandhaltung möglicher oder notwendiger Updates für die von ihm hergestellten bzw. programmierten Werke sind für den Auftragnehmer nicht verpflichtend. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber optional einen kostenpflichtigen Werkvertrag an, der einen Updateservice vorsieht, wenn dieser nicht in Anspruch genommen wird, besteht für den Auftragnehmer im Falle von Fehlfunktionen, Darstellungsfehlern, Ausfällen und sonstigen Einschränkungen keine Pflicht, das Werk kostenlos wiederherzustellen oder zu reparieren.

(l) Im Falle eines Hackangriffs auf ein E-Mail-Konto, das vom Auftragnehmer beim Auftraggeber in Anspruch genommen wurde, haftet der Auftragnehmer, sofern eine ungeschützte Hard- und Software verwendet wurde oder der Angriff durch eine unsichere Passwortänderung zur Folge hatte.

4. Preise

4.1. Die genannten Preise verstehen sich ab Erfüllungsort und gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbänder, Magnetplatten, Magnetbandkassetten, USB-Sticks, externe Festplatten usw.) sowie Dokumentationen und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2. Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers.

4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nach dem Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die umseitig angeführten Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.

4.4. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere UST) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

5. Liefertermine

5.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb einer angemessenen Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Öffnungszeiten des Auftragnehmers Auskunft zu geben.

5.2. Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.

5.3. Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.

6. Zahlung

6.1. Die vereinbarten Pauschalkostenbeträge sind vom Auftraggeber für das Kalenderjahr im Vorhinein zu bezahlen.

6.2. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen (inkl. Umsatzsteuer) sind 14 Tage nach Fakturadatum ohne Abzug und spesenfrei fällig. Sämtliche abweichende Zahlungsbedingungen sind vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.

6.3. Sollten Teilzahlungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen worden sein, wo mehr als 2 Raten ausständig sind, so wird der komplette Betrag über die volle Vertragslaufzeit sofort in Rechnung gestellt.

6.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zustellen.

6.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurück zu halten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % in Rechnung gestellt.

6.7. Widerrufsrecht bei Rechnung
Für Rechnungen, die nicht binnen 14 Tagen reklamiert worden sind, gilt eine automatische Anerkennung und Abnahme der gelieferten Leistungen.

6.8. Internetauftritte und Webshops werden unabhängig davon, ob Sie im Internet frei geschalten (online gestellt) worden sind, binnen 60 Tagen nach Schulung zu 100 % verrechnet.

6.9. Google AdWords Kampagnen
Sollten Adwords Kampagnen nicht innerhalb des definierten Zahlungsziels beglichen werden, so behalten wir uns vor, die Kampagne sofort still zu legen und erst mit dem Zahlungseingang wieder zu aktivieren.

7. Vertragsdauer

7.1. Softwareprogramme
Das Vertragsverhältnis, welches eine fachgerechte Installation des ordnungsgemäß erworbenen vertragsgegenständlichen Softwareprogrammes voraussetzt, beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf des 36. Vertragsmonates.

7.2. Hosting, Domäne, Webspace, E-Mail-Konten
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden. Somit hat die Kündigung für das Folgejahr bis spätestens zum 30.09 zu erfolgen.

Bsp.: Kündigung für 2023 muss bis zum 30.09.2024 erfolgen.

7.3. Housing

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden.

7.4. Wartungsverträge (Homepage, Webshop und Newsletter)

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zur Jahresmitte eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden.

Wartungsverträge unseres Content Management Systems OfficeCMS gelten immer vom 01.07. des laufenden Kalenderjahres bis 30.06. des darauffolgenden Kalenderjahres.

Wartungsverträge anderer Systeme können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zu Jahresbeginn eines Kalenderjahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden. Dieser gilt vom 01.01. bis 31.12. des darauffolgenden Kalenderjahres.

8. Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

8.2. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.3. Schadensersatzansprüche verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, spätestens jedoch ein Jahr nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

8.4. Falls der Auftragnehmer bei der Erbringung des Werks auf die Unterstützung von Dritten angewiesen ist und dadurch Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. In einem solchen Fall soll der Auftraggeber sich vorrangig an die betroffenen Dritten halten.

8.5. Zusatzanmerkung für Hostingkunden
Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, dass dies zur Beeinträchtigung Dritter führt bzw. für andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (Versenden von Massenmails zu Werbezwecken), betriebsschädliche Aktionen, um die Leistung der Server zu beeinträchtigen, oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer. Der Kunde stimmt zu, dass im Fall von Spam-E-Mailversand und sonstiger Gesetzeswidrigkeiten von Seiten des Kunden die aronda digital GmbH Schadenersatz verlangen kann, mindestens jedoch eine Pönale in Höhe von EUR 500,- an den verursachenden Kunden verrechnet.

9. Kompatibilitäten des Werkes

9.1. Aufgrund der ständig fortschreitenden Browsertechnologie gilt für Homepages und Webshops, dass die aktuellen Browserversionen minus eins getestet werden müssen. Zum Beispiel, wenn die neueste Version des Browsers die Version 11 ist, wird auch die Version 10 getestet. Ältere Browserversionen werden nur auf Anfrage und gegen zusätzliche Kosten unterstützt. Dies gilt ausschließlich für Standardbrowser wie Google Chrome, Safari, Firefox und Microsoft Edge.

9.2. Dies gilt im weitesten Sinne auch für responsive Anpassungen. Durch die Masse an Devices und den damit einhergehenden Auflösungen kann es keine Garantie seitens des Auftragnehmers für die Kompatibilität auf jedem mobilen Endgerät bzw. jedem mobilen Browser geben. Der Auftraggeber nimmt dies zur Kenntnis und erklärt sich einverstanden, dass die Optimierung von standardisierten Auflösungen (Breakpoints) erfolgt. Anpassungen außerhalb der Standard-Werte werden nur auf Anfrage und gegen zusätzliche Kosten umgesetzt.

9.3. Individualprogrammierung und Zusatzlösungen werden nach Rückfrage des Auftraggebers vom Auftragnehmer gesondert angeboten. Die responsiven Anpassungen von Sonderlösungen werden ebenfalls nur nach standardisierten Werten gegen zusätzliche Kosten angepasst.

10. Standort

Der Standort der vertragsgegenständlichen Computersysteme ist vertraglich festgelegt. Bei einem eventuellen Standortwechsel der Computersysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, den Pauschalkostensatz neu festzulegen oder den Vertrag vorzeitig aufzulösen.

11. Urheberrecht und Nutzung vereinbarter Leistungen

11.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich ein nicht übertragbares, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

11.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

11.3. Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftragnehmer gegen Kostenvergütung beim Auftraggeber zu beantragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

11.4. Sofern dem Auftraggeber eine Software bereitgestellt wird, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist, beispielsweise eine Standardsoftware von Microsoft, unterliegt die Gewährung des Nutzungsrechts den Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers oder Herstellers.

11.1. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt zum Zwecke der Eigenwerbung auf sämtlichen Werbemaßnahmen, insbesondere auf dessen Website mittels Namen, Firmenlogo oder Fotos, auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung zu verweisen (Referenzhinweis). Dem Auftragnehmer ist es auch gestattet die Arbeitsergebnisse beziehungsweise Ausschnitte daraus, das gilt ebenso nach der Beendigung der Vertragszeit, unentgeltlich zu nutzen.

11.3. Bild-, Marken- und Textrechte
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber im Besitz aller Nutzungs- und Verwertungsrechte von Texten, Bildern, Logos, Grafiken und Videos, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der aronda digital GmbH zur Verfügung gestellt werden, zu sein.

Dem Auftragnehmer ist es bei Inhalten (Fotos, Texte, Logos, Musik und Videos), die der Kunde zur Verfügung stellt, nicht möglich, diese auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Es obliegt dem Kunden, das Rechteclearing für derartige zur Verfügung gestellte Inhalte selbst zu betreiben. Die Agentur aronda digital GmbH haftet bei Verletzung nicht. Falls bei einer Rechtsverletzung die Agentur in Anspruch genommen wird, hat der Kunde die Agentur von jeglichen Ansprüchen freizustellen sowie sämtliche Kosten und Schäden zu tragen.

12. Social Media Plattformen

Sollte die Einrichtung bzw. Betreuung der Kommunikation zu Werbezwecken über Social-Media-Plattformen seitens des Auftragnehmers durchgeführt werden, so sind folgende Besonderheiten zu beachten:

(a) Der Auftragnehmer weist den Kunden darauf hin, dass die Anbieter der Social-Media-Plattformen es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das vom Auftragnehmer nicht beherrschbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Der Auftragnehmer kann daher nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.

(b) Der Auftragnehmer weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Funktionsweisen von Social-Media-Plattformen es mit sich bringen, dass Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden (beispielsweise Vervielfältigungen eines Lichtbildes bei der Setzung eines Links). Aufgrund der Schnelligkeit kann der Auftragnehmer Inhalte Dritter weder überwachen noch hinsichtlich der selbst verwendeten Inhalte die Rechte klären.  

(c) Der Auftragnehmer arbeitet auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der Anbieter und legt diese auch dem Auftrag des Auftraggebers zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Der Auftraggeber kann die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Anbieter aufgrund der Strenge und/oder der Widersprüchlichkeit aber nicht immer gewährleisten.

13. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung (auch über Dritte) von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

14. Datenschutz

14.1. Geheimhaltungspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter und weitere Beauftragte im Zuge der Umsetzung eines Werkes die Bestimmungen gemäß §20 und §6 des Datenschutzgesetzes und der ab 2018 gültigen EU-Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten.

14.2. Auftragsdatenverarbeitung

14.2.1. Die Daten des Auftraggebers werden dem Auftragnehmer freiwillig übergeben. Die Einwilligung des Auftraggebers kann jederzeit widerrufen werden, wodurch der Auftraggeber ab dem Zeitpunkt eines schriftlichen Widerrufs die Daten nicht mehr verarbeitet. (Der Widerruf kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die angeführten Kontaktdaten des Auftragnehmers weitergeleitet werden.)

14.2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Auftrags mit dem Auftraggeber zu verarbeiten.

14.2.2. Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung folgender Aufgaben: Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, zur ganzheitlichen Betreuung sowie zu Werbezwecke, wie beispielsweise der Zusendung von Angeboten oder Newslettern (in Papier- und elektronischer Form), sowie als Hinweis auf eine bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet: Name bzw. Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten und UID-Nummer.

Folgende kategorisierten Personengruppen unterliegen der Datenverarbeitung: Kunden, Ansprechpartner bzw. Beschäftigte.

14.3. Dauer der Verarbeitung

14.3.1. Die Vereinbarung wird, falls keine zeitliche Begrenzung im Vertrag vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit, jedoch besteht eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, geschlossen. Diese kann innerhalb einer Kündigungsfrist von 3 Monaten von beiden Parteien zum Ende der Mindestlaufzeit schriftlich beendet werden.

14.3.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Unter einem wichtigen Grund versteht man, wenn für die kündigende Partei die Fortsetzung, unter der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, das Vertragsverhältnis bis zur vereinbarten Auflösung bzw. bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.

14.4. Pflichten des Auftragnehmers

14.4.1. Der Auftragnehmer ergreift alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Personengruppen innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle notwendigen Informationen.

14.4.2. Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch von ihm beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung, der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

14.4.3. Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben bzw. in dessen Auftrag zu löschen. Wenn der Auftragnehmer die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.

14.5. Datenverarbeitung durch Dritte

14.5.1. Der Auftraggeber akzeptiert hiermit, dass Teile der hier beschriebenen Leistungen teilweise oder gänzlich nur unter der Heranziehung von Dritten erfolgen können, um den gegenständlichen Vertrag zu erfüllen. Das betrifft Bereiche des Onlinemarketings wie Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Social Media Marketing oder ähnliches.

Der Auftraggeber wird bei der Heranziehung solcher Sub-Unternehmen rechtzeitig verständigt bzw. aufgeklärt, sodass der Auftragnehmer diese rechtzeitig ablehnen kann. Falls seitens des Auftragnehmers beabsichtigte Änderungen erfolgen, wird der Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig verständigt.

14.5.2. Da der Auftragnehmer keine Kontrolle über die Vorgaben von Drittanbietern und deren Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen hat, ist er verantwortlich für die Kosten, die aus der Unwirksamkeit oder Unmöglichkeit der vereinbarten Maßnahmen resultieren, die durch Veränderungen der Vorgaben von Drittanbietern entstehen. Diese Verantwortung umfasst sowohl die bis zum Zeitpunkt der Veränderungen angefallenen Kosten als auch alle daraus resultierenden Folgekosten.

14.5.3. Während der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Kunde können Daten und Informationen gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) an Dritte weitergegeben werden, sofern dies zur Erfüllung der Vertragsbedingungen notwendig ist. Der Kunde erklärt sich bereits im Vorfeld damit einverstanden.

Der Auftragnehmer schließt mit den Sub-Unternehmen alle erforderlichen Vereinbarungen laut Art 28 Abs 4 DSGVO ab. Es ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Pflichten eingeht, die auch dem Auftragnehmer anhand dieser Vereinbarung auferlegt werden.

15. Streitfall

Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das nach dem Sitz des Auftragsnehmers zuständige Gericht als vereinbart. Dem Auftragnehmer ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen Gericht zu belangen.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht (Gerichtsstand: Graz).

16. Sonstiges

16.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

16.2. Erweiterungen bzw. Ergänzungen einer vorliegenden Vereinbarung erfolgen schriftlich.

17. Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.


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Verantwortlich für den Inhalt: Herr Ing. Harald Pock